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Richtpreise

Die Kommission Markt-Qualität Getreide definiert jährlich die Richtpreise für Brot- und Futtergetreide sowie Eiweisspflanzen. Beim Brotgetreide wird der Ernterichtpreis in der Regel Ende Juni fixiert und auf Antrag ein Herbstrichtpreis Anfang Oktober. Der Richtpreis für Dinkel wird durch den Vorstand der IG-Dinkel festgelegt.