27.08.2025

Anpassung der Proteinbezahlung sowie der Höchstwerte für Mykotoxine; Mutterkorn und Ergotalkaloide ab Ernte 2026

Die bestehende Proteinbezahlung von swiss granum wird ab der Ernte 2026 angepasst. Neu gilt ein Mindestproteingehalt für die Brotweizenklassen TOP, I und II, die Vermarktung von Brotweizen mit tieferen Gehalten erfolgt in Absprache mit den Abnehmern. Für Brotweizen der Klasse TOP zwischen Sammelstelle und Mühle gilt ab 2026 ein modifiziertes Bonus-Malus-System ausserhalb der Bandbreite des Proteingehaltes von 13.0% bis 13.5%. Die im Juli 2025 geänderten Höchstgehalte für Mykotoxine, Mutterkorn und Ergotalkaloide sind ab der Ernte 2026 ebenfalls Bestandteil der Übernahmebedingungen. Swiss granum empfiehlt, die Proteinbezahlung bis zu den Produzenten anzuwenden und die Anpassungen bei der Sortenwahl für die Aussaat im Herbst zu berücksichtigen.

Proteinzahlung Brotweizen
Seit der Ernte 2015 ist das Qualitätskriterium Proteingehalt in den Übernahmebedingungen von swiss granum enthalten. Die Proteinbezahlung wurde auf die Ernte 2019 erstmals weiterentwickelt. Durch diese Branchenlösung wird seitdem für Brotweizen der Klasse TOP ausserhalb einer festgelegten Bandbreite des Proteingehaltes ein Bonus-Malus-System angewandt. Mit dieser Regelung und der damit verbundenen Arbeit aller Marktpartner ist es gelungen, die Qualität des TOP-Brotweizens besser auf die unterschiedlichen Verwendungszwecke der Verarbeiter auszurichten. Die Bewirtschaftung der Qualität anhand der Proteingehalte soll weiterentwickelt werden.
Basierend auf den Erfahrungen der letzten Erntejahre wurde deshalb innerhalb swiss granum eine Weiterentwicklung der bestehenden Lösung diskutiert. Die Kommission «Markt-Qualität Getreide» von swiss granum hat Ende August die Anpassung des Qualitätskriteriums Proteingehalt beschlossen. Der von allen Marktpartnern mitgetragene Kompromiss besteht aus folgenden Elementen:

  • Einführung eines Mindestproteingehalts für Brotweizen der Klasse TOP von 12% sowie für Brotweizen der Klassen I und II von 11%,
  • Anwendung von Bonus / Malus wie bisher für Brotweizen der Klasse TOP,
  • Zwingende Anwendung zwischen Sammelstelle und Mühle,
  • Anwendung zwischen Produzent und Sammelstelle wie bisher empfohlen,
  • innerhalb der verkleinerten Bandbreite des Proteingehaltes von 13.0% bis 13.5% gilt als Basis der Richtpreis TOP,
  • ausserhalb dieser Bandbreite wird ein angepasstes Bonus-Malus-System angewendet
    • Bonus: Zuschlag von plus 15 Rp. / 0.1% Proteingehalt für Proteingehalte über 13.5% bis 16.1%, für Proteingehalte über 16.1% gilt der Richtpreis TOP plus Fr. 4.00,
    • Malus: Abzug von minus 15 Rp. / 0.1% Proteingehalt für Proteingehalte unter 13.0% bis 12.0%,
  • Brotweizen der Klasse TOP mit einem Proteingehalt < 12.0% resp. Brotweizen der Klassen I und II mit einem Proteingehalt < 11.0% kann in Absprache mit den Marktpartnern separat vermarktet werden,
  • Anpassung ist gültig für zwei Jahre (Ernte 2026 und 2027) ab Ernte 2026.

Keine Veränderungen gibt es bezüglich der Messung der Proteingehalte auf Stufe Sammelstelle. Für Brotweizen bis und mit der Ernte 2025 gilt unverändert die bisherige Preismaske.

Die Marktpartner waren sich einig, dass die Bestrebungen zur Qualitätsverbesserung von Brotgetreide weitergehen sollen. Die Arbeitsgruppe «Proteingehalt» von swiss granum wird deshalb den Entscheid der Kommission im Sinne eines Monitorings begleiten und ihre Arbeit zur Weiterentwicklung der Proteinbezahlung fortführen. Swiss granum hält fest, dass mit den beschlossenen Anpassungen die Ansprüche der Abnehmer an den Rohstoff Getreide und die daraus hergestellten Mehle zukünftig noch besser befriedigt werden können. Mit der frühzeitigen Information haben die Marktpartner genügend Zeit, um sich auf die veränderten Rahmenbedingungen einzustellen. Swiss granum empfiehlt, die Proteinbezahlung bis zu den Produzenten anzuwenden und die Anpassungen bei der Sortenwahl für die Aussaat im Herbst zu berücksichtigen.
Damit die Qualitätsstrategie konsequent weiterentwickelt werden kann, ist die Branche zusätzlich auf die Unterstützung von Politik und Verwaltung angewiesen. Um das Produktionspotenzial (Ertrag) und das Qualitätspotenzial (Protein) der einheimischen Weizensorten optimal nutzen zu können, muss die Stickstoffdüngung beim Weizen an den genetischen Fortschritt und das Produktionspotenzial angepasst werden. Dazu sind die geltenden Düngungsnormen zu korrigieren. Für die Produktion von qualitativ hochwertigem Brotweizen müssen zudem auch die nötigen Hilfsstoffe zur Verfügung stehen.

Geänderte Höchstgehalte für Mykotoxine, Mutterkorn und Ergotalkaloide
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV hat am 1. Juli 2025 die Kontaminantenverordnung geändert. Dabei wurden die Höchstgehalte für Mykotoxine (Deoxynivalenol, T-2- und HT-2-Toxine, Zearalenon), Mutterkorn und Ergotalkaloide an diejenigen der EU angepasst. Für diese Anpassungen gilt eine Übergangsfrist von einem Jahr, d.h. bis zum 30. Juni 2026.
Diese tieferen resp. neu definierten Höchstgehalte sind ab der Ernte 2026 ebenfalls Bestandteil der Übernahmebedingungen von swiss granum und müssen von den Marktpartnern umgesetzt werden. Das hat die Kommission «Markt-Qualität Getreide» von swiss granum Ende August beschlossen. Mit der frühzeitigen Information haben die Marktpartner genügend Zeit, um sich auf die veränderten Rahmenbedingungen einzustellen. Swiss granum empfiehlt, die Anpassungen bei der Sortenwahl für die Aussaat im Herbst 2025 zu berücksichtigen.

Dokumente
Word PDF
Tag
Medienmitteilung
Autor
Stephan Scheuner

Direktor swiss granum

Übersicht