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Swiss granum Anbauempfehlungen Ernte 2022

In Absprache mit den Partnern der Wertschöpfungskette publiziert swiss granum generelle Anbauempfehlungen für die Ernte 2022. Für Dinkel, Futterweizen und Raps besteht ein grosses Absatzpotential. Bei Raps und Sonnenblumen ist die Zuteilung des Schweizerischen Getreideproduzentenverbandes zwingend zu berücksichtigen. Beim Anbau von Weizen sind die qualitativen Erkenntnisse der Vorjahre konsequent zu nutzen und die Preiszuschläge und -abschläge für den Proteingehalt der Klasse TOP bis an die Produzenten weiterzugeben. Zudem wird eine Weiterentwicklung des Proteinzahlungssystems diskutiert.

Zusammen mit den Marktpartnern entlang der Wertschöpfungskette erstellt swiss granum Anbauempfehlungen zur Steuerung des Angebots in der Schweiz. Dabei handelt es sich um nationale Mittelwerte. Aufgrund der spezifischen Bedürfnisse der Verarbeiter sind regionale Unterschiede möglich. Die Sammelstellen übernehmen in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle als Koordinations- und Informationsplattform. Bei der Auswahl der Kultur und der Sorten sind die Qualitätsanforderungen und Empfehlungen der Abnehmer zu berücksichtigen. Im Dialog mit den Sammelstellen gilt es, mit einem standortgerechten Anbau und einer entsprechenden Sortenwahl die Qualitätsparameter weiter gezielt zu beeinflussen. 

Brotgetreide / Andere Getreide für Nahrungsmittel
Beim Brotweizen wird eine Aufteilung der Produktion auf die Klassen von 40% TOP, 40% Klasse I und 20% Klasse II angestrebt. Seitens der Abnehmer resp. Label bestehen unterschiedliche Empfehlungen in den einzelnen Weizenklassen, insbesondere der Klasse II und dabei namentlich zum Umgang mit der Sorte Spontan. Diese sind in der beiliegenden Übersicht dargestellt und bei der Anbauplanung unbedingt zu berücksichtigen. Dinkel ist stark nachgefragt, was zu einer Erhöhung der Richtpreise geführt hat. Für Biobrotgetreide resp. andere Biogetreide für Nahrungsmittel sind die Empfehlungen von Bio Suisse resp. die Vereinbarungen mit den Abnehmern zu beachten.
Bei der Weizen-Aussaat sind die qualitativen Erkenntnisse der Vorjahre konsequent zu nutzen. Swiss granum erwartet, dass die Preiszuschläge und -abschläge für den Proteingehalt der Klasse TOP bis an die Produzenten weitergegeben werden. Diese Empfehlung zur Anwendung zwischen Produzenten und Sammelstelle ist seit der Ernte 2019 in den Übernahmebedingungen von swiss granum aufgeführt. Im Sommer 2021 wird eine Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung des Proteinzahlungssystems eingesetzt. Diese prüft den Antrag des DSM, in dem eine Ausdehnung des Proteinzahlungssystems auf den Brotweizen der Klasse I und die Einführung eines Mindestproteingehalts für Brotweizen vorgeschlagen werden. Die Kommission «Markt-Qualität Getreide» von swiss granum wird die erarbeiteten Lösungsvorschläge diskutieren. Allfällige Änderungen werden in die Übernahmebedingungen der Ernte 2022 einfliessen. Dies gilt es bereits bei der Aussaat im Herbst zu berücksichtigen.

Futtergetreide / Eiweisspflanzen
Um die Auslandabhängigkeit im Bereich Futtermittelrohstoffe reduzieren zu können, wird empfohlen, die Anbaufläche von Futterweizen, Körnermais und Eiweisserbsen auszudehnen, von Gerste sowie von Triticale beizubehalten. Beim Anbau ist den qualitativen Bedürfnissen der Abnehmer (Hektolitergewicht bei Gerste, Mutterkorn bei Triticale) Rechnung zu tragen. Entsprechende Sorten sind auf der Liste empfohlener Sorten von swiss granum zu finden. Für die Bioackerkulturen sind die Empfehlungen von Bio Suisse resp. die Vereinbarungen mit den Abnehmern zu beachten.

Ölsaaten
Beim Raps sind die Zuteilungen des Schweizerischen Getreideproduzentenverbandes (SGPV) massgebend. Der HOLL-Rapsanbau erfolgt im Vertragsanbau. Aufgrund der guten Nachfrage sind zusätzliche Rapsproduzenten weiterhin gesucht, da gemäss SGPV die Zielmenge von 106’000 t Raps noch nicht erreicht ist. Die Nachfrage nach Raps ist ebenfalls bei IP-SUISSE (nur klassische Sorten) und Bio Suisse hoch.
Bei den Sonnenblumen bildet die Zuteilung des SGPV ebenfalls die Basis für den Anbau. Für produzierte Mengen ausserhalb der Zuteilung besteht keine Abnahmegarantie.
Bei der Soja bestehen Verträge mit Verarbeitern, welche den Absatz einer zum Vorjahr höheren Sojamenge im Futtersektor erlauben. Der Anbau kann somit deutlich ausgebaut werden.
Für die Bioackerkulturen sind die Empfehlungen von Bio Suisse resp. die Vereinbarungen mit den Abnehmern zu beachten.